Kriterien des Fairen Handels
Fairer Handel
wie ihn die Weltläden betreiben, strebt eine gleichberechtigte Partnerschaft des Nordens mit dem Süden an.
Die gesamte Lieferkette ist transparent und rückverfolgbar und wird so fair wie möglich gestaltet – von der Produktion über den Handel bis hin zum Verkauf in den Läden. Strikte Standards für Produktion und Handel schützen Menschenrechte und Umwelt.
Grundsätze
Die Konvention der Weltläden definiert die Grundsätze für den Fairen Handel der Weltläden und Fair-Handels-Gruppen. Sie entsprechen den zehn Prinzipien der World Fair Trade Organization (WFTO).
Die Konvention
ist für die Weltläden verbindlich und wurde in einem jahrelangen Dialog gemeinsam entwickelt und von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbandes beschlossen.
Daher wendet die Konvention die Kriterien auf alle wesentlichen Akteure im Fairen Handel an: auf Produzent:innen, Importeure sowie die Weltläden und Fair-Handels-Gruppen.
Vertrauen
ist wichtig. Aus diesem Grund hat der Faire Handel im Laufe der Zeit zuverlässige Kontrollsysteme entwickelt. Externe Überprüfungen gewährleisten Sicherheit und Transparenz, sodass Kund:innen beim Einkauf nicht nur einem Versprechen, sondern auch einem nachweisbaren Standard und den Zeichen und Siegeln des Fairen Handels vertrauen können.
Die Standards der Konvention der Weltläden lauten:
Handelpraktiken
Alle Akteure kooperieren miteinander und vermeiden unfairen Wettbewerb. Sie maximieren ihren Gewinn nicht auf Kosten anderer. Die Handelsspanne und der Preis müssen fair sein. Alle Produkte und Zutaten von Produkten, die aus Fairem Handel verfügbar sind, müssen aus Fair-Handels-Quellen bezogen werden. Anerkannte Weltladen-Lieferanten bevorzugen als Handelspartnerinnen Zusammenschlüsse von Produzentinnen mit gleichberechtigter Mitbestimmung und unterhalten langfristige Beziehungen zu ihnen. Ausbeuterischer Zwischenhandel muss unterbleiben. Weltläden kaufen bei anerkannten Lieferanten ein.
Arbeitsbedingungen
Im gesamten Fairen Handel stehen die Menschen und ihre elementaren Bedürfnisse im Vordergrund. Bei Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen wird die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beachtet. Es darf keine Diskriminierung geben, die z.B. auf Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder nationaler Herkunft beruht. Es werden die UN-Konvention zu Kinderrechten und nationale bzw. örtliche Gesetze eingehalten, welche die Anstellung von Kindern regeln. Ausbeuterische Kinderarbeit ist immer abzulehnen. Alle Organisationen respektieren das Recht der Arbeitnehmer*innen, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen oder ihnen beizutreten und kollektiv zu verhandeln. Es ist sicherzustellen, dass keine Zwangsarbeit geleistet wird.
Transparenz
Grundlage des Fairen Handels der Weltläden ist Transparenz, sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch zwischen den Handelspartnerinnen. Produzentinnen, Importorganisationen und Weltläden ermöglichen für ihre Handelspartner*innen eine Einsicht in ihre Zielsetzungen, ihre Organisationsstruktur, ihre Prozesse zur Entscheidungsfindung, ihre Besitzverhältnisse, ihre finanzielle Situation, ihre Handelswege und ihre Handelskriterien.
Bildungs- und Informationsarbeit
Die Akteure des Fairen Handels vermitteln Informationen über die Produkte, die Produzentinnen, die Herkunftsländer der Produkte, den Weg des Produkts zu den Verbraucherinnen und die Rahmenbedingungen und Machtverhältnisse im Welthandel. Sie fördern die Entwicklung von beruflichen Kompetenzen ihrer Mitarbeiter*innen und bieten ihnen nach Möglichkeit Weiterbildungsmaßnahmen an.
Öffentlichkeitsarbeit und politische Arbeit
Die Akteure des Fairen Handels fördern über Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen das Bewusstsein für ihre politischen Zielsetzungen sowie für die Notwendigkeit, sich für Gerechtigkeit im Welthandel einzusetzen.
Umweltschutz
Alle Akteure des Fairen Handels bemühen sich um größtmögliche Umweltverträglichkeit im Herstellungs- und Vermarktungsprozess. Einkäufer*innen und Importorganisationen bevorzugen Produkte, die auf der Basis von ökologisch nachhaltig erzeugten Rohstoffen hergestellt sind. Importorganisationen fördern bei landwirtschaftlichen Produkten die Ökozertifizierung.
Ergänzungsprodukte (z.B. regionale Produkte)
Das zentrale Anliegen der Weltläden ist die Förderung des Fairen Handels. Weltläden verstehen sich aber auch als Teil einer umfassenderen Bewegung für nachhaltigen Konsum. Sie können daher neben Produkten aus Fairem Handel weitere Produkte aus sozial- und umweltverträglicher Herstellung, sogenannte Ergänzungsprodukte, anbieten. Dies sind Produkte, deren Hauptrohstoffe nicht von Handelspartner*innen in Ländern des Globalen Südens stammen, wie z.B. Recyclingpapier oder regionale Bioprodukte. Ergänzungsprodukte müssen im Weltladen als solche erkennbar sein.
(zum Weiterlesen: bitte die Infoboxen mit Mausklick öffnen)
Texte: Weltladen Dachverband
Zum Weiterlesen:
- zu den Regeln der Weltläden
- zu den Konventionen
- 17 nachhaltige Entwicklungsziele der UN
- zu Zeichen und Siegeln des Fairen Handels
Auf den folgenden Seiten erfahrt Ihr mehr zum Weltladen Darmstadt und dem Verein Solidarisch handeln e.V. .
Weitere Informationen zu Themen des Fairen Handels sind auf folgenden Seiten zu finden:
Die internationale Charta des Fairen Handels
Die Fair-Handels-Bewegung hat am 25. September 2018 die zweite Internationalen Charta (nach 2009) veröffentlicht. Die World Fair Trade Organization und Fairtrade International haben diese unter Einbeziehung weiterer Fair-Handels-Akteure erarbeitet. Die Charta legt die grundlegenden Werte des Fairen Handels fest und definiert
eine gemeinsame Vision zur Umsetzung der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs).
Die Charta zum Nachlesen und Herunterladen und einen Kurzfilm dazu gibt es hier.